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GENERAL KONDITIONEN

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1.- Benutzung des Fahrzeuges
Der Mieter erh”lt das Fahrzeug in perfektem, funktionst¸chtigem Zustand, mit allen Dokumenten, Reifen, Werkzeug und Zubeh–r. Er verpflichtet sich diese aufzubewahren und das Fahrzeug gem”ss der folgenden Klauseln zu benutzen:

a) Das Fahrzeug darf von Personen, die im Vertrag nicht ausdr¸cklich befugt sind, nicht gefarhren werden.

b) Der Mieter darf Personen oder Ware nicht transportieren, wenn diese verwickelt sind in die Unterverpachtung des Fahrzeuges.

c) Der Mieter darf das Fahrzeug unter Einfluss k–rperlicher Konditionen verursacht durch Alkohol, Drogen, M¸digkeit und Erkrankung nicht fahren.

d) Der Mieter darf das Fahrzeug zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge nicht benutzen.

e) Der Mieter darf das Fahrzeug nicht zur Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder Herausforderungen verwenden.

f) Der Mieter sollte die Normen, die im Verkehrsgesetzbuch des jeweiligen Ortes, in dem er sich befindet, respektieren.

Im Falle der Nichterf¸llungen irgendeiner dieser Klauseln ¸bernimmt der Mieter die komplete Verantwortung, sobald Sch”den f¸r die Vermietungsfirma sowohl als auch f¸r Drittbeteiligte, wegen genannter Nichterf¸llung, entstehen.

2. - F¸hrerschein
Der Mieter muss seit mindestens drei Jahren in Besitz einer g¸ltigen Fahrerlaubnis sein. Zur gleichen Zeir muss der Mieter das Mindestalter von 23 Jahren ¸berschritten haben.

3.- Betankung
Im Moment der Vertragsunterzeichnung bezahlt der Mieter den entsprechenden Betrag f¸r die Tankf¸llungen an die Mietwagenfirma.

4.- Auslieferung und Abholung
Zus”tzliche Kosten bleiben aus, wenn die Mietdauer mindestens 7 Tage betr”gt und die Entfernung h–chstens 10 Kilometer des zust”ndigen B¸ros entfernt ist.

5.- R¸ckgabe des Fahrzeuges
Der Mieter gibt das Mietfahrzeug zusammen mit dessen Dokumenten, Reifen, Werkzeug und Zubeh–r an dem vereinbarten Ort und zu dem vereinbarten Zeitpunkt ab. Jeglicher Wechsel muss vorzeitig von der Vermietungsfirma genehmigt werden. Die Nichterf¸llung dieser Bedingungen erm”chtigt die Vermietungsfirma die R¸ckgabe des Fahrzeuges gerichtlich zu erfordern.

6.- Vermietungskosten

Prepay bedeutet Vorabzahlung. M–chten Sie eine Reservierung mit dieser Option durchf¸hren , f¸llen Sie alle Felder bez¸glich der Kreditkartennummer aus. Somit ist die Bezahlung vor Ihrer Ankunft get”tigt. (Wichtig! Alle Kosten werden von unseren Vermietungspartner kassiert, nicht durch uns)

Die andere M–glichkeit ist Directpay, welches Directbezahlung bedeutet. Sie bezahlen die Kosten der Miete bei der Ðbernahme des Fahrzeuges.

Wichtig! auch wenn Sie mit Bargeld bezahlen, es muss immer eine Kreditkarte vorgezeigt werden!


Ausser dem Benzin verpflichtet sich der Mieter an die Vermietungsfirma zu zahlen

a) Kosten verursacht durch den Verlust von Reifen, Werkzeug und Zubeh–r.

b) Reperaturkosten von Sch”den an dem Fahrzeug im Falle eines Unfalls unter folgenden Umst”nden:

1) Wenn das Fahrzeug nicht entsprechend dem Punkt ìBenutzung des Fahrzeugesî benutzt wurde.

2) Wenn der Unfall in Wirklichkeit nicht an dem angegebenen Ort geschah oder weitere Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.

c) Strafen und Kosten verursacht durch Verst–sse gegen Verkehrsregeln, Verst–sse gegen das Gesetz, Regeln und Anordnungen von Seiten des Mieters.

7.- Versicherung
Der Mieter sowohl als auch die berechtigten Fahrer sind durch eine von der Vermietungsfirma abgeschlossenen Versicherungspolice gedeckt:

a) wenn der Mieter im Falle eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden nach Geschehen des Unfalls einen Unfallbericht an die Vermietungsfirma sendet.

b) Die Versicherungsgesellschaft den Schadensfall nicht zur¸ckweisst, da das Fahrzeug nicht in dem Codigo de CirculaciÛn geforderten k–rperlichen Konditionen gefahren wurde.

In der Wirkungst”tigkeit dieser Versicherung sind drittbeteiligte Personen wie Ehegatte, Verwandte, Geschwister des Mieters sowie Gesch”ftsteilhaber und Angestellte nicht ber¸cksichtigt. Ausdr¸cklich ausgeschlossen von der Garantie der Versicherung sind Verlust, Entwendung oder verursachte Sch”den an transportierten G¸tern in dem gemieteten Fahrzeug. Die vertraglich abgemachte Versicherung zu Seiten des Mieters deckt Ihn selbst sowohl als auch vertraglich befugte Fahrer, die die Kautionsleistung hinterlegt haben. Ebenfalls ist die juristische Verteidigung, welche im Falle eines Kriminalprozesses erforderlich sein wird, gedeckt. Die Haftung des Mieters hinsichtlich verursachter Sch”den am Mietfahrzeug ist gedeckt im Falle eines Diebstahl oder Feuer, solange er die festgelegten Konditionen in Punkt 1 beachtet. Im Fall eines Feuers ist der Mieter f¸r verursachte Sch”den verantwortlich, wenn er entz¸ndbares Material oder gef”hrliche Ware transportiert. In der Versicherung nicht inbegriffen sind die Reperaturen oder Ersetzungen von Reifenpannen.

8.- Unf”lle
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter:

a) Komplete Daten der Gegnerseite und m–gliche Zeugen zu erlangen, und zu dem ausf¸llen eines Unfallberichtes, welchen er unverz¸glich der Versicherungsgesellschaft zu zusenden hat.

b) Die Verantwortlichkeit der Tatsachen nicht bevorurteilen oder zu erkunden.

c) Zu der sofortigen Mitteilung an die Beh–rden, ob verletzte Personen vorhanden sind oder ob die Schuldfrage untersucht werden muss.

d) Das Fahrzeug nicht ohne die angemessenen, absichernden Massnahmen zu verlassen.

9.- Reperaturen
Die Vermietungsgesellschaft wird die gew–hnlichen Kosten f¸r ÷lwechsel und kleine Reperaturen w”hrend der Vermietung ¸bernehmen. Ausgeschlossen sind Reifenpannen welche die H–he von 9 Euro ¸berschreiten. Jegliche Art von Reperatur muss mittels Rechnungen oder angebrachten Quittungen gerechtfertigt werden. Ausdr¸cklich ausgeschlossen sind ebenfalls Abschleppkosten im Falle eines Unfalls oder einer Panne. Diese Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich eine vorhergehende Genehmigung der Vermietungsgesellschaft zu erfragen, um Reperaturen, die den Betrag von 9 Euro ¸berschreiten, durchf¸hren lassen zu d¸rfen. Jegliche Art von Panne, die an dem Vermietungsfahrzeug erzeugt wird, wird zu Lasten der Vermietungsfirma gehen. Ausgenommen, wenn nachgewiesen ist, dass diese durch den Missbrauch seitens des Mieters erzeugt wurde. Folglich wird dieser f¸r die Bezahlung der Reperaturkosten sowohl als auch f¸r die Verdientsausfallkosten und f¸r alle Art Kosten, welche durch einen bedingten Ortswechsel anfallen, verpflichtet.

10.- Verantwortung des Vermieters
Die Vermietungsfirma deklariert, dass sie ordnungsgem”sse Vorsichtsmassnahmen getroffen hat, um mechanische Fehler am Mietfahrzeug zu vermeiden. Falls diese doch auftreten, wird keine Verantwortung seitens der Vermietungsfirma f¸r direkte oder infirekte Verlusste f¸r den Mieter, welche Konzequenzen der genannten Fehler sind, ¸bernommen.

11.- Benutzung des Fahrzeuges f¸r eigen Gewinn
Das Fahrzeug darf vom Mieter nicht f¸r die Verwirklichung von gewinnbringenden Transporten verwendet werden.

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